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Interchange Fee (Interbankentgelt) — Definition, EU-Caps und Händlerrelevanz

Die Interchange Fee ist eine Gebühr, die beim Acquirer (Händlerbank) vom Issuer (Kartenausgeberbank) je Kartentransaktion erhoben wird. Sie vergütet die Kartenherausgabe, das Kreditrisiko und die Infrastrukturkosten auf Issuer-Seite. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist die Interchange Fee durch die EU-Verordnung 2015/751 (Interchange Fee Regulation — IFR) nach oben begrenzt.


Was ist die Interchange Fee? — Definition

Die Interchange Fee (Deutsch: Interbankentgelt) ist eine Gebühr, die bei jeder Kartentransaktion vom Acquirer (der Bank oder dem PSP des Händlers) an den Issuer (die Bank, die dem Kunden die Karte ausgestellt hat) gezahlt wird.

Richtung der Zahlung:

Händler → Acquirer → [Interchange Fee] → Issuer → Karteninhaber

Der Händler trägt die Interchange Fee indirekt: Sie ist im Disagio (Merchant Service Charge) enthalten, das der PSP dem Händler berechnet. Der Händler sieht die Interchange Fee bei Blended-Tarifen oft nicht als separate Position.

Zweck der Interchange Fee:

  • Vergütung der Kartenausgabe-Kosten des Issuers
  • Abdeckung des Kreditrisikos (besonders bei Kreditkarten)
  • Finanzierung von Betrugsprävention und -erstattung auf Issuer-Seite
  • Quersubventionierung von Kundenloyalitätsprogrammen (bei Kreditkarten)


EU-Caps: Was die IFR vorschreibt

Die EU-Verordnung 2015/751 (Interchange Fee Regulation — IFR, in Kraft seit 2015) hat Obergrenzen für Interchange Fees bei Verbraucher-Kartentransaktionen innerhalb des EWR eingeführt:

Regulierte Interchange-Caps (IFR Art. 3 + 4)

KartentypCapRegulierungsartikel
Verbraucher-Debitkarte (EWR-Ausgabe)max. 0,20% pro TransaktionArt. 3 IFR
Verbraucher-Kreditkarte (EWR-Ausgabe)max. 0,30% pro TransaktionArt. 4 IFR

Diese Caps gelten für:

  • Alle Transaktionen, bei denen Issuer und Acquirer beide im EWR ansässig sind
  • Sowohl Card-Present- (stationär) als auch Card-Not-Present-Transaktionen (Online)
  • Alle Branchen und Händlerkategorien gleichermaßen

Ausnahmen: Nicht regulierte Kartentypen

Folgende Kartentypen unterliegen nicht den IFR-Caps:

AusnahmeBegründungTypische Interchange
Commercial Cards (Firmenkarten)Art. 1(2) IFRca. 0,50%–1,80%
Non-EWR-ausgegebene Karten (US, UK post-Brexit, Asien)Nicht EWR-ansässiger Issuerca. 1,00%–2,00%
Dreiparteiensysteme (AmEx, Diners) als Issuer+AcquirerArt. 1(3) IFRca. 1,50%–3,00% gesamt

UK-Karten nach Brexit: Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit 2021) gelten für UK-ausgegebene Karten bei Transaktionen in der EU keine EWR-Interchange-Caps mehr. Die Interchange-Sätze für UK-Karten liegen für Debit typischerweise bei ca. 0,50% und für Kredit bei ca. 0,75%–1,50%.


Wie beeinflusst die Interchange Fee Händlerkosten?

Die Interchange Fee ist typischerweise der größte Einzelposten im Disagio (Merchant Service Charge). Für EU-Verbraucher-Debitkarten, die den IFR-Cap von 0,20% ausnutzen, kann die Interchange 40–60% des Gesamt-Disagio ausmachen.

Kostenvergleich nach Kartentyp (Beispiel, 100 EUR Transaktion):

KartentypInterchangeTypisches Gesamt-Disagio
EU Debitkarte (Girocard, Visa Debit)≤ 0,20% = 0,20 EUR0,30–0,50 EUR
EU Kreditkarte (Visa, Mastercard)≤ 0,30% = 0,30 EUR0,50–0,80 EUR
UK Debitkarte (post-Brexit)ca. 0,50% = 0,50 EUR0,70–1,10 EUR
US Kreditkarte (Visa Rewards)ca. 1,50% = 1,50 EUR1,80–2,50 EUR
Commercial Cardca. 1,00% = 1,00 EUR1,30–2,00 EUR

Interchange bei Interchange++-Tarifmodellen

Bei Interchange++-Tarifen (IC++) wird die Interchange Fee separat auf der Händlerrechnung ausgewiesen. Der Händler zahlt:

Interchange++ = tatsächliche Interchange + Scheme Fee + PSP-Marge

Vorteil: Der Händler sieht genau, welcher Anteil für welche Kartenart anfällt. Bei günstigem Kartenmix (viele EU-Debitkarten) sinken die Kosten automatisch.

Nachteil: Die monatliche Abrechnung variiert mit dem Kartenmix. Monate mit vielen Non-EWR-Karten können teurer sein.


Interchange Fee und nationale Kartensysteme

Nationale Kartensysteme in der EU haben teilweise abweichende Interchange-Strukturen:

Girocard (Deutschland)

  • Nationales Debitkartenystem der Deutschen Kreditwirtschaft
  • Günstige Interchange-Sätze im deutschen Inlandsmarkt
  • Wird separat von Visa/Mastercard abgewickelt; Händler mit Girocard-Akzeptanz profitieren von günstigeren inländischen Transaktionen

Carte Bancaire (Frankreich)

  • Nationales System (Groupement des Cartes Bancaires)
  • Günstige Domestic-Interchange für in Frankreich ausgestellte und akzeptierte Transaktionen

Bancomat/PagoBancomat (Italien)

  • Nationales Debitnetz, betrieben von Nexi
  • Günstige Domestic-Interchange; begrenzte internationale Akzeptanz

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist eine Interchange Fee einfach erklärt? Die Interchange Fee ist eine Gebühr, die bei jeder Kartenzahlung vom Acquirer (Händlerbank) an den Issuer (Kundenbank) gezahlt wird. In der EU ist sie durch die IFR (EU-Verordnung 2015/751) begrenzt: maximal 0,20% für Debitkarten und 0,30% für Kreditkarten. Der Händler trägt diese Gebühr indirekt über sein Disagio (Merchant Service Charge).

Wer zahlt die Interchange Fee — Händler oder Kunde? Wirtschaftlich trägt der Händler die Interchange Fee: Sie ist in der Gebühr enthalten, die der PSP dem Händler in Rechnung stellt (Disagio). Der Karteninhaber zahlt keine direkte Interchange Fee an seine Bank — er profitiert jedoch indirekt (Kreditprogramme, Bonussysteme), die durch Interchange-Einnahmen der Issuer finanziert werden.

Warum ist die Interchange Fee für US-Karten so viel höher? US-ausgegebene Karten unterliegen nicht der EU-Interchange Fee Regulation (IFR), weil ihr Issuer außerhalb des EWR sitzt. Die Interchange Fee für US-Karten kann je nach Kartentyp (Rewards, Business, Platinum) zwischen 1,20% und 2,00% liegen — ohne regulatorische Obergrenze.


Quellen & Regulierungsgrundlagen

  • EU-Verordnung 2015/751 (IFR) — vollständiger Text: EUR-Lex
  • Art. 3: Interchange Fee Caps für Debitkarten
  • Art. 4: Interchange Fee Caps für Kreditkarten
  • Art. 1(2): Ausnahmen Commercial Cards
  • Art. 1(3): Ausnahmen Dreiparteiensysteme
  • EBA — Interchange Fee Regulation Guidelines: eba.europa.eu

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